Vollzug
Kontrollen
Für die Planung, Durchführung und Dokumentation der Kontrollen auf den Landwirtschaftsbetrieben sind die Kantone zuständig (vgl. Art. 104 der Direktzahlungsverordnung [DZV]). Wollen sie bestimmte Kontrollen nicht selber vornehmen, so können sie privatrechtliche Stellen damit beauftragen. Die beigezogenen Stellen müssen zwingend von den Kantonen stichprobenweise überprüft werden.
Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL) bestimmt, dass jeder Landwirtschaftsbetrieb mindestens alle vier Jahre kontrolliert werden muss, ob er die Vorgaben für den Bezug von Direktzahlungen einhält. Ein wesentlicher Teil dieser Vorgaben ist der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN). Für die Programme «Landschaftsqualität» und «Biodiversität Qualitätsstufe II» gilt abweichend davon eine Frequenz von acht Jahren. Ebenso muss auf jedem Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieb mindestens alle acht Jahre die Einhaltung der Bewirtschaftungsvorschriften kontrolliert werden. Neben diesen minimalen Frequenzen für die sogenannten Grundkontrollen müssen zusätzliche Kontrollen basierend auf den Risiken der einzelnen Betriebe sowie zufällige Stichprobenkontrollen durchgeführt werden. Für sämtliche Kontrollen sind standardisierte Kontrollpunkte definiert, die auf den rechtlichen Anforderungen der Verordnungen basieren. Ebenfalls sind alle Vorgaben der Kürzungen von Direktzahlungen in der DZV geregelt. So werden die Betriebe schweizweit gleichermassen überprüft und bei festgestellten Mängeln grundsätzlich mit denselben Kürzungen von Direktzahlungen sanktioniert.
Die VKKL verpflichtet die Kantone ferner, die Kontrollen des Veterinär- und Gewässerschutzbereichs mit denjenigen des Landwirtschaftsbereichs zu koordinieren. Ziel ist es, dass in der Regel nicht mehr als eine Grundkontrolle pro Jahr auf einem Betrieb stattfindet. Betriebe mit Mängeln hingegen können aufgrund des erhöhten Risikos für erneute Mängel häufiger überprüft werden.
Bei einer mangelhaften Erfüllung der für die Direktzahlungen massgebenden Vorschriften kürzen oder verweigern die Kantone die Beiträge nach Vorgaben der DZV. 2015 erhielten insgesamt 46 800 Landwirtschaftsbetriebe Direktzahlungen. Auf rund 11 % dieser Betriebe stellten die Kontrollstellen Mängel fest. Diese führten zu Direktzahlungskürzungen von insgesamt gut 6,2 Millionen Franken.
Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz
Im Rahmen des ÖLN ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gewissen Restriktionen unterworfen. Unter bestimmten Umständen und in begründeten Fällen können Landwirte gestützt auf Ziffer 6.4 des Anhangs der DZV Sonderbewilligungen beim kantonalen Pflanzenschutzdienst beantragen, um Kulturen mit zusätzlichen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. 2015 wurden 2570 Sonderbewilligungen für rund 9 184 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche erlassen. Die Anzahl der erteilten Sonderbewilligungen war 2015 relativ hoch. Gründe dafür sind einerseits witterungsbedingt (lange warme Periode im Herbst), was eine späte Unkrautbekämpfung in gewissen Situationen unerlässlich machte. Anderseits wurden neue Mittel bewilligt (z. B. gegen den Drahtwurm im Kartoffelbau) oder andere zurückgenommen (z. B. die Beizung des Saatguts, die teilweise durch Spritzapplikationen ersetzt wurde). Die dabei verwendeten Produkte sind jedoch nur mit Sonderbewilligungen erlaubt, was deren hohe Anzahl in 2015 teilweise erklärt.
Im Obst- und Rebbau musste teilweise die Ernte zudem gegen die Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) geschützt werden. Der starke Befall wurde teilweise durch die speziellen Witterungsbedingungen verursacht. In den betroffenen Gebieten wurden regionale Sonderbewilligungen erteilt.
Erteilte Sonderbewilligungen im Bereich Pflanzenschutz 2015
Total | Bewilligungen | Fläche | ||
Kategorie | Anzahl Betriebe | % der Betriebe mit Sonder- bewilligung | ha | % der betrof- fenen Fläche |
Applikationen mit Pflanzenschutzmitte während des Winter- behandlungsverbots | 261 | 10,16 | 1085,15 | 11,82 |
Einsatz von Insektiziden und nematiziden Granulaten | 335 | 13,04 | 1 302,82 | 14,19 |
Getreide: Bekämpfung der Getreidehähnchen | 113 | 4,40 | 556,34 | 6,06 |
Kartoffeln: Bekämpfung der Kartoffelkäfer | 168 | 6,54 | 815,49 | 8,88 |
Leguminosen, Sonnenblumen,Tabak: Bekämpfung der Blattläuse | 33 | 1,28 | 114,91 | 1,25 |
Übrige Schädlingsbekämpfung im Ackerbau | 1 263 | 49,14 | 4 484,7 | 48,83 |
Dauergrünland: Flächenbehandlung | 62 | 2,41 | 252,72 | 2,75 |
Einsatz Totalherbizide | 247 | 9,61 | 456,36 | 4,97 |
Gemüsebau | 0 | 0,00 | 0 | 0,00 |
Obstbau | 68 | 2,65 | 99,41 | 1,08 |
Weinbau | 20 | 0,78 | 16,06 | 0,17 |
Total | 2 570 | 100,00 | 9 183,96 | 100,00 |
Peter Zbinden, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, peter.zbinden@blw.admin.ch
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch
Mein Agrarbericht
Auswahl:
Stellen Sie sich Ihren eigenen Agrarbericht zusammen. Eine Übersicht aller Artikel finden Sie unter «Service».