Einleitung
Als kleine aber sehr erfolgreiche, exportorientierte Volkswirtschaft ist die Schweiz auf eine gute Vernetzung mit den internationalen Märkten angewiesen. Die internationalen Entwicklungen, in einem Umfeld weltweit verstärkter Liberalisierungsbemühungen, sind für die Schweizer Wirtschaft von sehr grosser Wichtigkeit. Es gilt, auf dieser Ebene keine Nachteile in Kauf nehmen zu müssen welche für die Wirtschaft zu Wettbewerbsnachteilen führen würden. Dies gilt auch für Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft. Das vorhandene Exportpotenzial im Agrarbereich muss bestmöglich ausgeschöpft werden können. Im Zuge der fortschreitenden Globalisierung wird dies immer wichtiger. Die Schweiz hat daher auch 2016 ihr globales Netzwerk von Freihandelsabkommen mit Drittländern erweitert. So konnte neben dem Freihandelsabkommen mit den Philippinen eines mit Georgien abgeschlossen werden. Neben der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) und dem Freihandelsabkommen mit der EU, umfasst dieses Netzwerk 30 Vereinbarungen mit 41 Partnern. Alle diese Verträge wurden, mit Ausnahme derjenigen mit China, Japan und den Färöer-Inseln, im Rahmen der EFTA abgeschlossen.
Die Ministerkonferenz, das höchste Entscheidungsorgan der WTO, tagte im Dezember 2015 in Nairobi zum zehnten Mal. Nebst der Verabschiedung der Erweiterung des Abkommens zur Liberalisierung des Handels mit Informationstechnologien ist das Nairobi-Paket vor allem für die Landwirtschaft von hoher Bedeutung. Von besonderer Relevanz für die Schweiz war der Beschluss zur definitiven Abschaffung aller Exportsubventionen. Die Schweiz richtet solche Exportsubventionen für Milch- und Getreidegrundstoffe in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten im Rahmen des sogenannten Schoggigesetzes aus. Für die Aufhebung dieser Subventionen gewährt der Nairobi-Beschluss namentlich für die Schweiz eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer die Ausfuhrbeiträge vollständig abgebaut werden müssen. Die Abschaffung der Exportsubventionen wird am Ende der Übergangsfrist in einem Schritt erfolgen.
Grosse Uneinigkeit herrscht zwischen den Mitgliedsländern der WTO in Bezug auf die Zukunft der Doha-Verhandlungsrunde, die 2001 initiiert wurde und bisher noch nicht abgeschlossen werden konnte. Hauptfrage ist, ob die Doha-Runde trotz allem fortgesetzt werden soll oder ob dies unrealistisch sei und man sich besser neuen Themen widmet. Die Situation auf den internationalen Märkten ist heute kaum mehr zu vergleichen mit der von 2001, als die Doha-Runde lanciert wurde. Das ursprüngliche Mandat scheint nicht mehr zur gegenwärtigen Situation zu passen. Vor allem aufstrebende Staaten wie China, Indien und Brasilien, die immer wichtiger werden im globalen Agrarhandel, wehren sich gegen eine Neubeurteilung der Lage.
Die Zusammenarbeit mit der EU in der Land- und Ernährungswirtschaft ist über die bilateralen Verträge geregelt. Diese Abkommen werden auf operativer Ebene laufend den sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst. Auf Grund der übergeordneten, ungelösten Probleme zwischen der Schweiz und der EU sind diese für das tägliche Zusammenleben notwendigen Anpassungen in vielen Fällen schwierig geworden.
Die Schweiz setzt sich international auf verschiedenen Ebenen zugunsten einer erfolgreichen, nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft ein
Im September 2015 wurde die sogenannte Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung von der UNO-Generalversammlung verabschiedet. Sie löst die Millennium Development Goals ab, die Ende 2015 ausgelaufen sind. Eines der insgesamt 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) der Agenda 2030 betrifft explizit den Bereich nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und -qualität. Im Dezember 2015 hat der Bundesrat beschlossen, in den Jahren 2016-2017 im Rahmen einer Übergangsphase die für die Schweiz zentralen Instrumente und Gremien zur Umsetzung der Agenda 2030 zu klären sowie ein entsprechendes nationales Monitoring- und Reporting-System aufzubauen.
An der Agrarministerkonferenz der OECD im April 2016 diskutierten 400 Teilnehmer aus 48 Staaten, darunter 35 Ministerinnen und Minister unter dem Titel «Bessere Politiken für ein produktives, nachhaltiges und resilientes globales Ernährungssystem». Ziele des OECD-Agrarministertreffens 2016 waren der Austausch und die Diskussionen darüber, wie zukünftige nachhaltige globale Landwirtschafts- und Ernährungssysteme aussehen können sowie welche zukunftsorientierten und innovativen Politiken dafür notwendig und umsetzbar sind. Einerseits wurde Bezug genommen auf die jüngst verabschiedeten Abkommen und Verhandlungen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (inkl. den SDGs), der UN-Klimakonferenz 2015 (COP21) sowie der WTO-Ministerrunde in Nairobi. Andererseits wurde auch die Ernährungssicherung bei wachsender Weltbevölkerung und limitierten, fragilen Ressourcen, der Klimaschutz sowie die wirtschaftliche Entwicklung und Resilienz des landwirtschaftlichen Sektors erwähnt. Die Schweiz hat sich unter anderem dafür eingesetzt, dass die OECD im Rahmen ihrer Kompetenzen eine aktive Rolle bei der Erreichung der Ziele der Agenda 2030 einnimmt.
Zusammen mit Südafrika, Hivos und dem WWF wurde die Schweiz in die Co-Leitung des Programms für nachhaltige Ernährungssysteme gewählt. Das Programm ist in den globalen 10-Jahresrahmen für Programme zur Förderung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster eingebettet. Es bringt Akteure entlang der Wertschöpfungskette aus dem Privatsektor, der Forschung, internationalen Organisationen, NGOs und Regierungsorganisationen zusammen. Durch gezielte Zusammenarbeit sollen Synergien genutzt und die Ressourcen gezielt eingesetzt werden, um den Wandel hin zu nachhaltigeren Ernährungssystemen zu beschleunigen. Das Programm für nachhaltige Ernährungssysteme leistet einen direkten Beitrag zur Umsetzung der UNO-Ziele für Nachhaltige Entwicklung.
Martijn Sonnevelt, BLW, Direktionsbereich Internationale Angelegenheiten, martijn.sonnevelt@blw.admin.ch
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