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In der UNO-Generalversammlung ist ein neuer globaler Zielrahmen für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum 2016-2030 erarbeitet und im September 2015 verabschiedet worden. Diese sogenannte Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) löst die Millennium Development Goals (MDGs) ab, die Ende 2015 ausgelaufen sind. Im Gegensatz zu den MDGs hat die Agenda 2030 universelle Geltung und ist damit auch für die Nachhaltige Entwicklung innerhalb der Schweiz bedeutend.
 
Eines der insgesamt 17 Zielen für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals - SDGs) der Agenda 2030 – SDG 2 – betrifft explizit den Bereich nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und -qualität. Es besteht aus folgenden fünf Unterzielen:

Ziel 2. Den Hunger beseitigen, die Ernährungssicherheit gewährleisten, die Ernährung verbessern und die nachhaltige Landwirtschaft fördern

2.1 Bis 2030 den Hunger beseitigen und sicherstellen, dass alle Menschen – insbesondere auch arme und schutzbedürftige Menschen, einschliesslich Kleinkinder – ganzjährigen Zugang zu sicheren, nahrhaften und ausreichenden Lebensmitteln haben.

2.2 Bis 2030 jede Form von Fehlernährung beseitigen, einschliesslich mit der Erreichung bis 2025 der international vereinbarten Ziele betreffend Entwicklungsverzögerungen und Wachstumsstörungen von Kindern unter 5 Jahren, und den Ernährungsbedürfnissen von Jugendlichen, schwangeren oder stillenden Frauen und alten Menschen nachkommen.

2.3 Bis 2030 die landwirtschaftliche Produktivität und die Einkommen von kleinen Lebensmittelproduzentinnen und ­produzenten – namentlich von Frauen, indigenen Völkern, Familienbetrieben, Viehzüchterinnen und ­züchtern sowie Fischerinnen und Fischern – verdoppeln, unter anderem über einen gesicherten und gleichberechtigten Zugang zu Land sowie anderen produktiven Ressourcen und Inputs, Wissen, Finanzdienstleistungen, Märkten sowie Wertschöpfungsgelegenheiten und Arbeitsmöglichkeiten ausserhalb der Landwirtschaft.

2.4 Bis 2030 nachhaltige Lebensmittelproduktionssysteme sicherstellen und resiliente landwirtschaftliche Praktiken umsetzen, die eine Steigerung der Produktivität und Produktion ermöglichen, die zum Schutz der Ökosysteme beitragen, die die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, extreme Wettersituationen, Trockenheit, Überschwemmungen und andere Katastrophen erhöhen und die die Qualität von Land und Böden stetig verbessern.

2.5 Bis 2020 die genetische Vielfalt von Saatgut, Kulturpflanzen, Nutztieren und domestizierten Tieren sowie deren verwandten Wildarten wahren, unter anderem anhand von gut geführten und auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene diversifizierten Saatgut- und Pflanzenbanken, und den Zugang zu den Vorteilen fördern, die sich aus der Verwendung genetischer Ressourcen und damit verbundenem traditionellen Wissen ergeben, sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung dieser Vorteile, wie es auf internationaler Ebene beschlossen wurde.

Quelle: UNO


Zudem stehen eine Reihe weiterer Unterziele der Agenda 2030 in direktem Bezug zu Land- und Ernährungswirtschaft, in Bereichen wie nachhaltiger Konsum und Produktion, Biodiversität, Wasser, usw.
 
Die Universalität der Agenda 2030 bedingt, dass alle Staaten Anstrengungen unternehmen um diese auf nationaler Ebene umzusetzen, zusätzlich zu ihrem internationalen Engagement (z.B. über Entwicklungszusammenarbeit). In der Schweiz fliessen diese Ziele in die Weiterentwicklung der Agrarpolitik mit ein.
 
Im Dezember 2015 hat der Bundesrat beschlossen, in den Jahren 2016-2017 im Rahmen einer Transitionsphase die für die Schweiz zentralen Instrumente und Gremien zur Umsetzung der Agenda 2030 zu klären sowie ein entsprechendes nationales Monitoring- und Reporting-System aufzubauen. Dies geschieht im Rahmen der hierfür einberufenen «Arbeitsgruppe Agenda 2030 national» (AA2030). Die AA2030 arbeitet unter der Co-Leitung von DEZA und ARE. Zusammen mit weiteren zentralen Bundesstellen wie dem BFS, BAFU, BAG, und der politischen Direktion des EDA, ist das BLW in der AA2030 vertreten.
 
Konkret übersetzt die AA2030 die SDGs auf den Schweizer Kontext und ermittelt anschliessend anhand eines Baseline Reports und einer Gap Analyse den gegenwärtigen Umsetzungsstand (Baseline) sowie die entsprechenden Lücken zur Erreichung der nationalen Ziele. Auf dieser Basis wird ein Bericht zum prioritären Handlungsbedarf zur Erreichung der SDGs erarbeitet. Weiter wird die AA2030 in einem Aussprachepapier an den Bundesrat die notwendigen künftigen Prozesse, bundesinternen Strukturen und Gefässe zur Umsetzung der Agenda 2030, sowie den prioritären Handlungsbedarf zur Erreichung der SDGs, darlegen. Ausserdem ist die AA2030 zuständig für das Erstellen des Länderberichts zum Umsetzungsstand der SDGs in der Schweiz zuhanden der UNO, für das High Level Political Forum on Sustainable Development (HLPF) 2018.
 
Damit die SDGs auf nationaler Ebene umgesetzt werden können, sollen diese während der Transitionsphase in die Zuständigkeit der für die sektoriellen Politikbereiche federführenden Bundesstellen überführt werden. Für SDG-Unterziele im Politikbereich Nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und -qualität bedeutet dies, dass sie in der Agrarpolitik 22+ widerspiegelt sein sollen.

Patrick Mink, BLW, Fachbereich Internationale nachhaltige Landwirtschaft, patrick.mink@blw.admin.ch