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Biodiversitätsbeiträge werden für die Förderung und den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet. Die Biodiversität ist die Vielfalt des Lebens und ermöglicht viele Ökosystemleistungen wie z. B. die Erhaltung genetischer Ressourcen, die natürliche Schädlingsregulierung oder die Bereitstellung von Erholungsraum, von denen die ganze Gesellschaft profitiert. Auf dem Agrarland haben die stärker werdende Mechanisierung der Arbeit und die Intensivierung der Landnutzung zu einer Vereinheitlichung der ökologischen Bedingungen und damit zu einer Abnahme der Biodiversität geführt. Mit den Biodiversitätsbeiträgen soll diesem Rückgang prioritärer Arten und wertvoller Lebensräume mit der Anlage und Vernetzung von sogenannten Biodiversitätsförderflächen entgegengewirkt werden. Die Biodiversitätsbeiträge setzen sich aus den Qualitätsbeiträgen sowie dem Vernetzungsbeitrag zusammen. Sie werden für die Anlage und Pflege von Biodiversitätsförderflächen (BFF) respektive deren Vernetzung ausbezahlt. Einige der in der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14-17) festgelegten Ziele hinsichtlich Biodiversitätsförderung waren Ende 2015 bereits erreicht.

Ziele betreffend Biodiversität für das Jahr 2017 und Stand 2015

 Ziel für 2017Stand 2015
Qualitätsstufe I65 000 ha BFF im Talgebiet73 000 ha
Qualitätsstufe II40 % der BFF mit Qualität35 %
Vernetzung50 % der BFF vernetzt71 %

Quelle: BLW

Zoom: ab16_grafik_biodiversitaetsbeitraege_systematik_d.png

Qualitätsbeiträge

Qualitätsbeiträge werden für die Bewirtschaftung von BFF auf zwei Qualitätsstufen ausbezahlt. Die Qualitätsstufe I (Q I) entspricht dem Niveau der Direktzahlungsverordnung (DZV) bis 2014, die Qualitätsstufe II (Q II) dem Niveau der früheren Ökoqualitätsverordnung (ÖQV). Zusätzlich zu den bisher geförderten Ökoelementen wurden 2015 neu Beiträge für Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge eingeführt. Mit dem Anlegen von BFF sollen insbesondere verschiedenartige, vielseitige Flächen geschaffen werden, wodurch für diverse Tier- und Pflanzenarten Lebensräume entstehen. Die Qualitätsbeiträge für einzelne Typen von BFF werden abgestuft nach Qualitätsniveau und Zonen ausgerichtet. Die Qualitätsbeiträge werden vollständig durch den Bund finanziert.

Qualitätsstufe I

Mit den Beiträgen für die Qualitätsstufe I soll der Lebensraum für die vielfältige einheimische Fauna und Flora in den Landwirtschaftsgebieten erhalten und nach Möglichkeit vergrössert werden. Ausserdem sollen sie zur Erhaltung der typischen Landschaftsstrukturen und -elemente beitragen.

Auf Qualitätsstufe I gelten folgende Anforderungen:

Auf einigen BFF, wie den extensiv genutzten Wiesen oder den Streuwiesen, dürfen keine Dünger ausgebracht werden, weil dies der Erhaltung und Förderung von Ziel- und Leitarten auf mageren Standorten dient.

Problempflanzen sind zu bekämpfen, um so zu verhindern, dass sich für die Biodiversität und die Landwirtschaft schädliche Arten wie z. B. Blacken oder invasive Neophyten ausbreiten und ausser Kontrolle geraten.

Es dürfen keine Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, da eine breite Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auch zu einer Beeinträchtigung der zu fördernden Ziel- und Leitarten führen würde. Ausnahmen sind Einzelstock- oder Nesterbehandlung von Problempflanzen, sofern diese nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch bekämpft werden können und gewisse Pflanzenschutzanwendungen bei Hochstamm-Feldobstbäumen und Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt.

Das Schnittgut ist abzuführen. Damit soll eine ungewünschte Nährstoffanreicherung verhindert werden. Ast- und Streuhaufen sind jedoch erlaubt, wenn dies vom Naturschutz oder im Rahmen eines Vernetzungsprojektes erwünscht ist. Sie bieten Unterschlupf für verschiedene Kleintiere und sind beispielsweise auch beliebte Eiablageplätze für Ringelnattern und andere Reptilien.

Das Mulchen und der Einsatz von Steinbrechmaschinen sind nicht zulässig, da ihr Einsatz Kleinstrukturen zerstören würde, die für die Erhaltung von z. B. Wildbienen notwendig sind.

Bei Ansaaten dürfen nur die vom BLW bewilligten Saatmischungen verwendet werden. Damit soll erreicht werden, dass nur an den Standort angepasste und biodiversitätsfördernde Arten bei der Ansaat verwendet werden.

Entlang von Fliessgewässern berechtigen unproduktive Kleinstrukturen auf extensiv genutzten Wiesen, Streueflächen und Uferwiesen bis zu einem Anteil von höchstens 20 % an der Fläche zu Beiträgen. Solche Kleinstrukturen dienen der Förderung vieler Ziel- und Leitarten aus dem Tierreich.

Qualitätsstufe II

Mit den Beiträgen für die Qualitätsstufe unterstützt der Bund BFF von besonderer biologischer Qualität. BFF der Qualitätsstufe II weisen bestimmte Zeigerarten und Strukturmerkmale auf.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II gelten zusätzlich zu den Anforderungen der Qualitätsstufe I folgende Anforderungen:

Die BFF müssen botanische Qualität haben oder für die Biodiversität förderliche Strukturen aufweisen. Damit sollen Flächen, die für die Erreichung der Biodiversitätsziele besonders wertvoll sind, speziell gefördert werden.

Der Einsatz von Mähaufbereitern ist nicht zulässig, da diese die Überlebensrate von Kleintieren erheblich mindern.

Vernetzungsbeiträge

Der Bund unterstützt Projekte der Kantone zur Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von BFF. Die Vernetzung von Lebensräumen ist für den Erhalt und die Förderung von verschiedensten Arten von Flora und Fauna unabdingbar. Dazu werden BFF in der Nähe zu Naturschutzobjekten und/oder in geringen Abständen zueinander angelegt. Zusätzlich werden die Flächen nach den Lebensraumansprüchen der Ziel- und Leitarten bewirtschaftet. Mobile Arten können sich dadurch wieder ausbreiten und an neuen Orten ansiedeln. Auch können vernetzte BFF besser als Trittsteine für Tier- und Pflanzenarten fungieren.

Beiträge für die Vernetzung werden gewährt, wenn die Flächen nach den Vorgaben eines vom Kanton genehmigten regionalen Vernetzungsprojektes angelegt und bewirtschaftet werden. Der Kanton muss mindestens 10 % der Beiträge finanzieren. Ein Vernetzungsprojekt dauert jeweils acht Jahre.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der Vernetzungsflächen nach Biodiversitätstypen und landwirtschaftlichen Zonen.

ab16_statdz2015_body_grafik_biodiv.png

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Verteilung der Biodiversitätsbeiträge nach Q I, Q II und Vernetzung in den Kantonen und über die landwirtschaftlichen Zonen (ohne Aufschlüsselung nach BFF-Typ):

Für eine Übersicht über die Verteilung der Biodiversitätsbeiträge in den Kantonen und über die landwirtschaftlichen Zonen (mit Aufschlüsselung nach BFF-Typ) siehe unter «Service».

Extensiv genutzte Wiesen

Extensiv genutzte Wiesen stellen das artenreichste Grünland der Schweiz dar und werden mit Qualitätsbeiträgen gezielt gefördert. Typische Ausprägungen sind die Halbtrocken- oder Trespenwiesen. Hier können mehr als 50 Pflanzenarten pro Are gefunden werden. Extensiv genutzte Wiesen müssen mindestens einmal pro Jahr gemäht werden und das Schnittgut muss abgeführt werden. Die Flächen dürfen in Abhängigkeit der Zone jeweils frühestens Mitte Juni bis Mitte Juli genutzt werden. Das späte Mähen soll gewährleisten, dass die Samen zur Reife gelangen und die Artenvielfalt durch natürliche Versamung gefördert wird. So bleibt auch zahlreichen wirbellosen Tieren, bodenbrütenden Vögeln und kleinen Säugetieren genügend Zeit zur Reproduktion.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II kommen Indikatorpflanzen regelmässig vor und weisen auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hin.

Qualitätsbeiträge für extensiv genutzte Wiesen 2015

 QIQII
 Fr./haFr./ha
Talzone1 5001 500
Hügelzone1 2001 500
BZ I und II7001 500
BZ III und IV5501 000

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Wiesen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 18 40010 85510 97340 228
Flächeha38 67816 97125 10580 754
Fläche pro Betriebha2,101,562,292,01
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl7 2655 0887 40219 755
Flächeha9 1526 38114 84230 374
Fläche pro Betriebha1,261,252,011,54

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für extensiv genutzte Wiesen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Wenig intensiv genutzte Wiesen

Wenig intensiv genutzte Wiesen entsprechen in der Lebensraumtypisierung häufig den Glatthaferwiesen (Talgebiet) oder Goldhaferwiesen (Berggebiet). Der Beitrag fördert solche Wiesen, auf denen gemäss Schlup et al. (2013) nahezu 40 verschiedene Pflanzenarten vorkommen können. Die reiche Blüte dieser Wiesen zieht zahlreiche Schmetterlinge und andere Insekten an. Wenig intensiv genutzte Wiesen dürfen in einem geringen Ausmass mit Mist oder Kompost gedüngt werden. Für die Nutzung gelten die gleichen Vorschriften wie bei den extensiv genutzten Wiesen.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II kommen Indikatorpflanzen regelmässig vor und weisen auf einen artenreichen Bestand hin.

Qualitätsbeiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen 2015

 QIQII
 Fr./haFr./ha
Talzone- und Hügelzone,
BZ I und II
4501 200
BZ III und IV4501 000

Betriebe und Flächen mit wenig intensiv genutzten Wiesen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 2 5463 4856 82612 857
Flächeha2 0603 50213 65819 220
Fläche pro Betriebha0,811,002,001,49
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl1665312 9503 647
Flächeha1324083 0753 615
Fläche pro Betriebha0,790,771,040,99

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für wenig intensiv genutzte Wiesen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Extensiv genutzte Weiden und Waldweiden

Extensiv genutzte Weiden sind nährstoffarm, meist grossflächig und auf unebenem Gelände zu finden. Vom Beitrag profitieren indirekt viele Tierarten, die an typische Weidepflanzen gebunden oder an die durch Weidetiere mosaikartig gestalteten Habitate angepasst sind. Extensiv genutzte Weiden müssen mindestens einmal im Jahr beweidet werden. Säuberungsschnitte und die Düngung durch die Weidetiere sind erlaubt. Es darf allerdings keine Zufütterung auf der Weide stattfinden, das heisst es dürfen keine Futtermittel von ausserhalb der Weide zugeführt werden.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II müssen Indikatorpflanzen, die auf einen nährstoffarmen Boden hinweisen sowie biodiversitätsfördernde Strukturen regelmässig vorkommen.

Waldweiden sind eine, insbesondere im Jura und auf der Alpensüdseite vorkommende, traditionelle Form von Mischnutzung von Weide und Wald. Zweck des Beitrags ist die Förderung von Arten, die von diesem Mosaik von bewaldeten und krautigen Lebensräumen profitieren. Auf Waldweiden gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie für extensiv genutzte Weiden. Zusätzlich gilt, dass Hofdünger, Kompost und nicht stickstoffhaltige Mineraldünger nur mit Bewilligung der für die Forstwirtschaft zuständigen kantonalen Stelle ausgebracht werden dürfen. Anrechenbar und zu Beiträgen berechtigt ist nur der Weideanteil.

Auf Flächen der Qualitätsstufe II für Waldweiden gelten die gleichen Bestimmungen wie die der Qualitätsstufe II für extensiv genutzte Weiden.

Qualitätsbeiträge für extensiv genutzte Weiden und Waldweiden 2015

 QIQII
 Fr./haFr./ha
alle Zonen450700

Betriebe und Flächen mit extensiv genutzten Weiden und Waldweiden 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 4 4934 6218 52617 640
Flächeha6 7178 14728 47543 339
Fläche pro Betriebha1,501,763,342,46
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl6781 1314 2606 069
Flächeha1 0522 10310 69013 845
Fläche pro Betriebha1,551,862,512,28

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für extensiv genutzte Weiden und Waldweiden nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Streueflächen

Gewisse Arten, die auf der Roten Liste stehen, kommen nur auf Streueflächen vor, so z. B. der Lungenenzian oder gewisse Heuschreckenarten (Agridea 2015). Streueflächen nehmen jedoch durch die rationellere Bewirtschaftungsformen ab bzw. fallen ganz aus der Nutzung. Dieser Entwicklung soll mit einem Beitrag entgegengewirkt werden. Als Streueflächen gelten extensiv genutzte Grünflächen auf Feucht- und Nassstandorten, die alle ein bis drei Jahre geschnitten werden und deren Ertrag nur ausnahmsweise als Futter auf dem Betrieb verwendet wird. 

Auf Flächen der Qualitätsstufe II müssen Indikatorpflanzen regelmässig vorkommen und auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hinweisen.

Qualitätsbeiträge für Streueflächen 2015

 QIQII
 Fr./haFr./ha
Talzone2 0001 500
Hügelzone1 7001 500
BZ I und II1 2001 500
BZ III und IV9501 500

Betriebe und Flächen mit Streueflächen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 2 0051 9493 5187 472
Flächeha2 2781 5764 0687 922
Fläche pro Betriebha1,140,811,161,06
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl1 3781 4742 6185 470
Flächeha1 8781 3403 1986 416
Fläche pro Betriebha1,360,911,221,17

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Streueflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Hecken, Feld- und Ufergehölze

Als Hecken, Feld- oder Ufergehölze gelten Nieder-, Hoch- oder Baumhecken, Windschutzstreifen, Baumgruppen, bestockte Böschungen und heckenartige Ufergehölze. Sie bieten vielen Tieren Nahrung und Unterschlupf und werden darum mit einem Beitrag gefördert. Das Gehölz muss mindestens alle acht Jahre sachgemäss gepflegt werden. Hecken, Feld- und Ufergehölze müssen beidseitig einen Grün- oder Streuflächenstreifen aufweisen. Die Grün- oder Streueflächenstreifen müssen mindestens alle drei Jahre gemäht werden. Grenzen sie an eine Weide, dürfen sie zu gewissen Zeiten beweidet werden.

Gehölze der Qualitätsstufe II dürfen nur einheimische Strauch- und Baumarten aufweisen. Da diverse Gehölze vielfältigeren Tierarten Lebensraum bieten, müssen Gehölze der Qualitätsstufe II pro 10 Laufmeter mindestens 5 verschiedene Strauch- und Baumarten aufweisen. Ein Mindestanteil der Strauchschicht muss aus dornentragenden Sträuchern bestehen, da Dornensträucher wie Kreuzdorn und Heckenrose im Vergleich zu Hasel und Hainbuche Heckenvögeln viele Nistplätze sowie Deckungs- und Nahrungsmöglichkeiten bieten. Alternativ dazu kann das Gehölz auch einen Mindestanteil an landschaftstypischen Bäumen aufweisen. Für beitragsberechtigte Hecken, Feld- sowie Ufergehölze ist eine Mindestbreite definiert. Die Nutzung des Krautsaumes erfolgt gestaffelt.

Qualitäts-Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze 2015

 QIQII
 Fr./haFr./ha
alle Zonen3 0002 000

Betriebe und Flächen mit Hecken, Feld- und Ufergehölzen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl7 453  4 523  2 57114 547
Flächeha2 065  1 2245193 807
Fläche pro Betriebha0,280,270,200,26
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl2 8571 7566255 238
Flächeha7644761221 363
Fläche pro Betriebha0,270,270,200,26

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Hecken, Feld- und Ufergehölze nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Buntbrachen

Buntbrachen erfüllen zahlreiche wichtige Funktionen. Sie dienen dem Schutz bedrohter Wildblumen und beherbergen während des ganzen Jahres eine Vielzahl von Tieren, darunter Nützlinge wie Schwebfliegen, Marienkäfer, Laufkäfer oder Spinnen (Agridea 2015). Zudem bieten sie Hasen und Vögeln Deckung. Im Herbst dienen sie manchen Tierarten im Talgebiet als Überwinterungsort; zudem werden durch sie Umsiedelungswege geschaffen. Sie bieten ausserdem einen Schutz vor Erosion sowie eine Bodenruhe. Der Zweck des Beitrags ist es, alle diese Funktionen einer Buntbrache zu erhalten. Als Buntbrachen gelten Flächen, die vor der Aussaat als Ackerfläche genutzt oder mit Dauerkulturen belegt waren. Für die Ansaat muss für BFF bewilligtes Saatgut verwendet werden. Die Buntbrachen müssen während mindestens zwei und maximal acht Jahren am gleichen Standort bestehen bleiben, damit sich ein arten- und strukturreicher Lebensraum entwickeln kann, der dann über mehrere Jahre hinweg ungestört bleibt. Die gleiche Parzelle darf frühestens in der vierten Vegetationsperiode nach dem Umbruch wieder mit einer Brache belegt werden, um die Ansammlung von Wildblumensamen in der Ackerfläche und damit eine zu starke Verunkrautung in den Folgekulturen zu vermeiden. Auf der Brache sind verschiedene Schnittvorgaben einzuhalten.

Qualitätsbeiträge für Buntbrachen 2015

 QI
 Fr./ha
Tal- und Hügelzone3 800

Betriebe und Flächen mit Buntbrachen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregion1Total
BetriebeAnzahl 1 818371372 226
Flächeha1 931261162 207
Fläche pro Betriebha1,060,700,430,99

Quelle: BLW

1 Betriebe, die in der Bergregion liegen, erhalten Beiträge für Buntbrachen, wenn diese Flächen in der Tal- oder Hügelzone liegen

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Buntbrachen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Rotationsbrachen

Rotationsbrachen werden insbesondere gefördert, weil sie Feldhasen und bodenbrütenden Vögeln Schutz und Nahrung bieten. Zudem beherbergen sie eine Vielzahl an Tieren; darunter Nützlinge wie Schwebfliegen, Marienkäfer, Laufkäfer oder Spinnen (Agridea 2015). Als Rotationsbrachen gelten flächige Glieder einer Fruchtfolge, die eine bis drei Vegetationsperioden bestehen bleiben und vor der Aussaat als Ackerflächen genutzt oder mit Dauerkulturen belegt waren. Sie sind entweder aus spontaner Pflanzengesellschaft entstanden (nur mit Sonderbewilligung) oder bestehen aus eingesäten einheimischen Ackerwildkräutern und Leguminosen. Für die Ansaat muss für BFF bewilligtes Saatgut verwendet werden. Wie bei der Buntbrache darf die gleiche Parzelle frühestens in der vierten Vegetationsperiode nach dem Umbruch wieder mit einer Brache belegt werden. Die Rotationsbrache darf nur zu bestimmten Zeiten geschnitten werden.

Qualitätsbeiträge für Rotationsbrachen 2015

 QI
 Fr./ha
Tal- und Hügelzone3 300

Betriebe und Flächen mit Rotationsbrachen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregion1Total
BetriebeAnzahl 406683477
Flächeha534760,3610
Fläche pro Betriebha1,321,120,11,28

Quelle: BLW

1Betriebe, die in der Bergregion liegen, erhalten Beiträge für Rotationsbrachen, wenn diese Flächen in der Tal- oder Hügelzone liegen.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Rotationsbrachen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Säume auf Ackerfläche

Als dauerhaftes Element dienen Säume als Nahrungsquelle, Rückzugs- und Überwinterungsort für viele Nützlinge. Sie sind als lineares Element wichtig für die Vernetzung der natürlichen Lebensräume (Agridea 2015). Aus diesen Gründen werden Säume mit einem Beitrag gefördert. Säume sind mit einheimischen Wildkräutern angesäte, streifenförmige, jährlich nur zur Hälfte gemähte Dauergesellschaften, die auf der Ackerfläche oder Dauerkulturfläche angelegt werden. Für die Ansaat muss für BFF bewilligtes Saatgut verwendet werden. Während mindestens zwei Vegetationsperioden bleiben sie am gleichen Standort bestehen. Bei grossem Unkrautdruck können im ersten Jahr Reinigungsschnitte vorgenommen werden.

Qualitätsbeiträge für die Säume auf Ackerfläche 2015

 QI
 Fr./ha
Tal- und Hügelzone,
BZ I und II
3 300

Betriebe und Flächen mit Säumen auf Ackerfläche 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 58218545772
Flächeha139321172
Fläche pro Betriebha0,240,170,210,22

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Säume auf Ackerfläche nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Ackerschonstreifen

Ackerschonstreifen bieten den traditionellen, teilweise stark bedrohten Ackerbegleitpflanzen wie der Kornrade, dem Mohn oder der Kornblume Raum zum Überleben und werden darum gefördert. Als Ackerschonstreifen gelten extensive Randstreifen von Ackerkulturen, welche auf der gesamten Längsseite der Ackerkultur mit Getreide, Raps, Sonnenblumen, Körnerleguminosen oder Lein angesät sind. Die Samen der Ackerbegleitflora sind am Standort vorhanden und dürfen nicht eingesät werden. Es dürfen darauf keine stickstoffhaltigen Dünger ausgebracht werden. Um die Ackerbegleitflora zu schonen, ist die breitflächige mechanische Bekämpfung von Unkräutern verboten. Ackerschonstreifen müssen auf der gleichen Fläche in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Hauptkulturen angelegt werden, damit die Samen der Ackerbegleitflora genügend Zeit zum Auflaufen haben.

Qualitätsbeiträge für Ackerschonstreifen 2015

 QI
 Fr./ha
alle Zonen2 300

Betriebe und Flächen mit Ackerschonstreifen 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 90329131
Flächeha116711188
Fläche pro Betriebha1,292,210,111,43

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Ackerschonstreifen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge

Der Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge wurde 2015 neu eingeführt. Sie bieten Wild- und Honigbienen, Hummeln sowie diversen weiteren Nützlingen wie Schwebfliegen oder Raubwanzen ein reichhaltiges Angebot an Pollen und Nektar, insbesondere während der Trachtlücke in den Sommermonaten. Als Blühstreifen gelten Flächen, die vor der Aussaat als Ackerfläche genutzt oder mit Dauerkulturen belegt waren. Die Flächen müssen jeweils vor dem 15. Mai mit bewilligtem BFF-Saatgut angesät werden. Die Blühstreifen sind eine mindestens 100-tägige Kultur, deren Flächen nicht grösser als 50 Aren sein dürfen.

Qualitätsbeiträge für Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge 2015

 QI
 Fr./ha
Tal- und Hügelzone2 500

Betriebe und Flächen mit Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregion1Total
BetriebeAnzahl 3467330449
Flächeha98171,4116
Fläche pro Betriebha0,280,230,040,26

Quelle: BLW

1 Betriebe, die in der Bergregion liegen, erhalten Beiträge für Blühstreifen, wenn diese Flächen in der Tal- oder Hügelzone liegen.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Uferwiesen entlang von Fliessgewässern

Im Unterschied zu den Vorgaben für extensiv genutzte Wiesen bestehen bei den Uferwiesen keine Vorgaben zum Schnittzeitpunkt. Damit wird Betrieben mehr Flexibilität bei der Bewirtschaftung dieser aufgrund der Topographie oft schwierig zu bewirtschaftenden Flächen gegeben. Wie bei allen anderen Wiesentypen müssen Uferwiesen entlang von Fliessgewässern jährlich mindestens einmal gemäht werden. Sie können bei günstigen Bodenverhältnissen zu bestimmten Zeiten beweidet werden. Die Flächen dürfen nicht breiter als 12 m sein, um den BFF-Typ möglichst nahe am Fliessgewässer zu halten.

Qualitätsbeiträge für Uferwiesen entlang Fliessgewässern 2015

 QI
 Fr./ha
alle Zonen450

Betriebe und Flächen mit Uferwiesen entlang Fliessgewässern 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 1648859311
Flächeha3822666
Fläche pro Betriebha0,230,250,100,21

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Uferwiesen entlang Fliessgewässern nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

In den Alpen ist die Biodiversität nach wie vor ausgeprägt. Trotzdem wird sie auch hier zunehmend bedroht durch Intensivierungen einerseits und Nutzungsaufgaben (das heisst Verbuschung und Vergandung) andererseits. Um dem entgegenzuwirken, werden Beiträge der Qualitätsstufe II für alpwirtschaftlich genutzte Wiesen, Weiden und Streueflächen im Sömmerungsgebiet ausgerichtet. Indikatorpflanzen, die auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hinweisen, müssen dort regelmässig vorkommen. Eine Düngung der Flächen ist erlaubt, wenn die floristische Qualität erhalten bleibt.

Qualitätsbeiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet 2015

 QII
 Fr./ha
Sömmerungsgebiet150

Betriebe und Flächen mit artenreichen Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet 2015

  Qualitätsstufe II
 EinheitSömmerungsgebiet
BetriebeAnzahl 4 377*
Flächeha141 486*
Fläche pro Betriebha32,32

Quelle: BLW

*Daten noch nicht vollständig elektronisch verfügbar.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt

Rebflächen werden häufig an Standorten mit hohem biologischem Potenzial angebaut. Sofern dieses Potenzial sowie die Kulturbedingungen nicht beeinträchtigt werden, erlauben sie die Entwicklung vielfältiger und reicher Lebensräume (Agridea 2015). Um Tier- und Pflanzenarten zu fördern, die auf relativ trockene und warme Standorte spezialisiert sind, ist auf entsprechenden Rebflächen die Düngung nur im Unterstockbereich erlaubt. Die Schnitthäufigkeit und das Schnittmuster des Unternutzens sind vorgegeben. Die Düngung mit organischem Material sowie der Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln sind begrenzt erlaubt. 

Auf Rebflächen der Qualitätsstufe II kommen die Indikatorpflanzen und biodiversitätsfördernde Strukturelemente regelmässig vor. Die Indikatorpflanzen weisen auf einen nährstoffarmen und artenreichen Bestand hin.

Qualitätsbeiträge für Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 2015

 QII
 Fr./ha
alle Zonen1 100

Betriebe und Flächen mit Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt 2015

  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl 28211058450
Flächeha55619169816
Fläche pro Betriebha1,971,741,191,81

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Hochstamm-Feldobstbäume

Hochstamm-Feldobstbäume (HOFO) bieten Lebensraum für Tiere wie Vögel, Fledermäuse und Insekten (Agridea 2015). Als HOFO gelten Kernobst-, Steinobst- und Nussbäume sowie Kastanienbäume in gepflegten Selven. Beiträge werden erst ab 20 Bäume pro Betrieb und nur bis zu einer bestimmten Anzahl Bäume pro Hektare ausgerichtet. Die Bäume müssen in einer für das Wachstum und die Ertragsfähigkeit geeigneten Distanz angepflanzt werden. Die Stammhöhe muss eine Mindesthöhe erreichen und die Bäume müssen mindestens drei Seitentriebe aufweisen. HOFO dürfen gedüngt werden. Es dürfen, ausser bei Bäumen von weniger als fünf Jahren, keine Herbizide eingesetzt werden um den Stamm frei zu halten.


Auf Flächen mit HOFO der Qualitätsstufe II müssen für die Biodiversität förderlichen Strukturen regelmässig vorkommen. Eine solche Fläche muss mindestens 20 Aren betragen und mindestens 10 HOFO enthalten. Die Baumdichte ist nach unten und nach oben begrenzt und auch die Maximaldistanz zwischen den einzelnen Bäumen ist festgelegt. An den Bäumen sind fachgerechte Baumschnitte durchzuführen. Die Hochstamm-Obstanlage muss mit einer weiteren BFF, einer sogenannten Zurechnungsfläche, kombiniert sein, die in der Nähe liegt. Mit diesen Bestimmungen wird dafür gesorgt, dass die Fläche mit HOFO insgesamt ein hochwertiger Lebensraum wird.

Qualitätsbeiträge für Hochstamm-Feldobstbäume 2015

 QIQII
 Fr./BaumFr./Baum
alle Zonen1530

Betriebe und Anzahl Hochstamm-Feldobstbäume 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl14 14210 6475 26930 058
BäumeAnzahl1 107 791826 026291 1222 224 939
Bäume pro Betriebha78,3377,5855,2574,02
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl5 5564 8911 63712 084
BäumeAnzahl399 984300 62970 247770 860
Bäume pro Betriebha71,9961,4742,9163,79

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für HOFO nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Qualitätsbeiträge für Nussbäume 2015

 QIQII
 Fr./BaumFr./Baum
alle Zonen1515

Betriebe und Anzahl Nussbäume 2015

  Qualitätsstufe I   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl3 6002 2601 0916 951
BäumeAnzahl31 25411 8156 25949 328
Bäume pro Betriebha6,685,235,747,10
  Qualitätsstufe II   
 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl9876521881 827
BäumeAnzahl9 3142 99167512 980
Bäume pro Betriebha9,444,593,597,10

Quelle: BLW

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für Nussbäume nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen

Einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen tragen zum Erhalt der Biodiversität bei, da sie Höhlen für Vögel und Fledermäuse, Sitzgelegenheiten für Greifvögel wie den Turmfalken und Totholz für Insekten bieten (Agridea 2015). Der Abstand zwischen zwei zu Beiträgen berechtigenden Bäumen beträgt mindestens 10 m. Unter den Bäumen darf in einem Radius von mindestens 3 m kein Dünger ausgebracht werden.

Für einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen werden keine Qualitätsbeiträge, sondern nur Vernetzungsbeiträge ausbezahlt.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für einheimische standortgerechte Einzelbäume und Alleen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen

Als regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen werden ökologisch wertvolle natürliche Lebensräume verstanden, die keinem anderen BFF-Element entsprechen. Die Auflagen für diese Flächen werden durch die kantonale Naturschutzfachstelle in Absprache mit dem kantonalen Landwirtschaftsamt und dem BLW festgelegt. 

Für regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen werden keine Qualitätsbeiträge, sondern nur Vernetzungsbeiträge ausbezahlt.

Folgende Tabelle gibt eine Übersicht der ausgezahlten Beiträge für regionsspezifische Biodiversitätsförderflächen nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen:

Literatur

Schlup, B., Stalling, T., Plattner, M., Weber, D. (2013): Die Artenvielfalt des durchschnittlichen Dauergrünlands der Schweiz - Ein Vergleich zu naturschutzfachlich wertvollen Wiesen und Weiden. Abgerufen am 16.04.2015 von http://www.hintermannweber.ch/public/pdf/papers_schlupetal.2013nul.pdf

Schmid, W., Wiedemeier, P., Stäubli, A. (2001): Extensive Weiden und Artenvielfalt – Synthesebericht. Abgerufen am 16.04.2015 von http://poel.ch/pdf/Weidebericht_BUWAL.pdf

Agridea (2015): Biodiversitätsförderung in der Schweizer Landwirtschaft. Abgerufen am 20.04.2015 von http://www.bff-spb.ch/de/biodiversitaetsfoerderflaechen/

Judith Ladner Callipari, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, judith.ladner@blw.admin.ch (Qualitätsbeiträge)
Maya Imfeld, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, maya.imfeld@blw.admin.ch (Vernetzungsbeitrag)